Wegzug aus Deutschland: Was passiert mit den Schulden?

In Deutschland sind etwa 6,85 Millionen Menschen überschuldet. Jedes Jahr müssen viele dieser Menschen Insolvenz anmelden, um einen Neuanfang zu wagen. Schulden sind eine immense Belastung, und oft erscheint es den Betroffenen, als gäbe es keinen Ausweg. Einige denken sogar darüber nach, Deutschland zu verlassen, um der Schuldenfalle zu entkommen. Aber was passiert mit den Schulden, wenn jemand auswandert? Ist ein schuldenfreier Neuanfang in einem anderen Land tatsächlich möglich, oder bleiben die Verbindlichkeiten bestehen?

Wegzug aus Deutschland: Was passiert mit den Schulden?
Wegzug aus Deutschland: Was passiert mit den Schulden?

Auswanderung nach Dänemark: Was gilt rechtlich?

Jährlich ziehen etwa 2.000 Deutsche nach Skandinavien, darunter viele nach Dänemark. Die Gründe reichen von einer besseren Lebensqualität bis zu attraktiven Arbeitsmöglichkeiten. Schulden verschwinden jedoch nicht einfach durch den Wohnortwechsel. Sie bleiben bestehen, und Gläubiger können auch im Ausland auf die Rückzahlung bestehen. Besonders, wenn jemand in ein EU-Land wie Dänemark auswandert, ist es für deutsche Gläubiger relativ einfach, die Schulden weiterhin einzufordern. Hierbei kann ein Steuerberater in Dänemark hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die finanzielle und rechtliche Situation klar geregelt ist.

Arbeitsmöglichkeiten und Schulden in Dänemark

Für diejenigen, die in Dänemark eine neue Stelle suchen, können Schulden aus Deutschland zu Herausforderungen führen. Kreditprüfungen sind auch in Dänemark gängige Praxis, und bestehende Schulden können die Chancen auf einen neuen Job oder eine Wohnung schmälern. Wer mit bestehenden Verbindlichkeiten ein geregeltes Einkommen in Dänemark erwirtschaftet, muss zudem beachten, dass Gläubiger durch europäische Vollstreckungsvereinbarungen Zugriff auf Gehaltspfändungen haben können.

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Schuldenregelungen in anderen EU-Ländern

Auch in anderen EU-Ländern gelten ähnliche Regeln wie in Dänemark. Schulden verschwinden nicht einfach durch den Wohnortwechsel. Innerhalb der Europäischen Union gibt es Abkommen, die es Gläubigern erleichtern, ihre Forderungen auch im Ausland geltend zu machen. In Frankreich, Schweden und den Niederlanden gelten ähnliche Verfahren wie in Dänemark, wobei Gläubiger länderübergreifend handeln können. Daher ist es wichtig, die finanziellen Verpflichtungen weiterhin im Blick zu behalten und rechtliche Schritte im Vorfeld abzuklären.

Nicht-EU-Länder: Ein Ausweg?

Wer in ein Nicht-EU-Land auswandern möchte, etwa in die Schweiz oder nach Norwegen, kann hoffen, dass Schulden weniger leicht durchgesetzt werden. Hier greift die europäische Vollstreckungsregelung nicht. Dennoch bleiben Schulden in Deutschland bestehen, und sollten Betroffene irgendwann zurückkehren, müssen sie sich erneut mit den offenen Forderungen auseinandersetzen. Zudem arbeiten einige Länder eng mit der deutschen Justiz zusammen, was die Durchsetzung von Forderungen erleichtert. Dazu gehören die Schweiz, Norwegen und Island.

Gläubiger informieren: Ein Muss?

Der Kontakt zu den Gläubigern vor einem Wegzug ist entscheidend, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Wer seine Gläubiger nicht über den geplanten Umzug informiert, riskiert, dass diese weiter rechtliche Schritte einleiten, wie Mahnverfahren oder sogar Lohnpfändungen. Ein Umzug ins Ausland löst Schulden nicht automatisch auf. Gläubiger haben das Recht, offene Forderungen weiterhin geltend zu machen. Eine rechtzeitige Mitteilung ermöglicht oft Verhandlungen über neue Rückzahlungsmodalitäten oder eine mögliche Reduzierung der Raten. Zudem kann dies die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung sein, die für beide Seiten Vorteile bringt.

Ein weiterer Vorteil einer frühzeitigen Information ist die Vermeidung negativer Überraschungen nach dem Wegzug. Wenn Gläubiger keine Informationen haben, können sie in Abwesenheit eines Schuldners Pfändungen oder andere Maßnahmen ergreifen, die dann möglicherweise schwer rückgängig zu machen sind.

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