Auto verkaufen trotz Finanzierung – So klappt es

Autoverkauf während fortlaufender Finanzierung – ist das machbar?

Der Verkauf eines Autos kann eine spannende, aber auch anspruchsvolle Aufgabe sein, besonders wenn eine laufende Finanzierung besteht. In diesem Artikel werden wir Ihnen umfassende Ratschläge und Tipps geben, wie Sie Ihr Auto verkaufen können, auch wenn noch eine Finanzierung läuft. Wir verstehen, dass dieser Prozess komplex sein kann, daher werden wir Ihnen Schritt für Schritt durch die wichtigsten Überlegungen führen.

Auto verkaufen trotz Finanzierung – So klappt es
Auto verkaufen trotz Finanzierung – So klappt es

Herausfordernde Umstände

Wenn Sie Ihr Auto über eine Finanzierung erworben haben, besteht eine aktive Kreditvereinbarung. Die Möglichkeit, das Auto zu verkaufen, hängt unter anderem von der Art des Kredits ab. Falls Sie sich für einen zweckgebundenen Kredit entschieden und diesen speziell für den Autokauf verwendet haben, könnte das geliehene Geld ausschließlich für das neue Auto verwendet werden. Da Sie das Fahrzeug noch nicht vollständig abbezahlt haben, bleibt die Bank weiterhin der Eigentümer des Autos.

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verbleibt gewissermaßen als Sicherheit bei der Bank, bis der gesamte Betrag beglichen ist. Folglich ist es unumgänglich, Ihre Bank zu informieren, wenn Sie das Auto veräußern möchten. Ohne diesen Fahrzeugbrief kann das Auto weder verkauft noch umgemeldet oder abgemeldet werden. Es hängt also von der Zustimmung der Bank ab, ob der Verkauf überhaupt stattfinden kann.

Die Angelegenheit gestaltet sich etwas einfacher, wenn der Kredit nicht zweckgebunden war. In diesem Fall behalten Sie den Fahrzeugbrief, und das Auto gehört offiziell Ihnen. Der Verkauf gestaltet sich mit dem Vorhandensein des Briefs wesentlich unkomplizierter.

Auto verkaufen trotz Finanzierung – Der richtige Ansatz

Aufgrund der bereits erwähnten Problematik ist eine genaue Abfolge von Schritten entscheidend. Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

  1. Kontakt mit dem Kreditgeber aufnehmen

Der erste Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank sein, da ohne ihre Zustimmung keine weiteren Schritte sinnvoll sind. Fragen Sie nach den erforderlichen Unterlagen und den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Autoverkauf genehmigt wird. Ebenfalls klären Sie, in welchem Zeitraum der Verkauf stattfinden kann.

Je nach Bank könnte es sein, dass Sie den ausstehenden Kreditbetrag begleichen müssen, bevor das Auto verkauft werden darf. Einige Banken gestatten möglicherweise, dass der neue Käufer den Kredit übernimmt. Es könnte auch sein, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Dieser Betrag gleicht die Zinsen aus, die die Bank während der Laufzeit erhalten hätte.

  1. Fahrzeugwert ermitteln

Um den Verkaufspreis festzulegen, ist es wichtig, den aktuellen Wert des Autos zu kennen. Dies lässt sich mithilfe kostenloser Online-Portale oder durch die Erstellung eines professionellen Gutachtens in einer Werkstatt erreichen. Letzteres ist kostenpflichtig, jedoch aussagekräftiger. Setzen Sie den Kaufpreis etwas höher an als die noch ausstehende Kreditsumme. Diese muss auf jeden Fall durch den Verkaufspreis gedeckt werden können – und ein kleiner Gewinn ist auch erstrebenswert.

Vergessen Sie nicht, alle relevanten Informationen anzugeben. Bei einem Unfallwagen könnte es beispielsweise zu einem Wertverlust kommen, der berücksichtigt werden muss.

  1. Überzeugendes Inserat erstellen

Ehrlichkeit steht an erster Stelle. Teilen Sie von Anfang an mit, dass es sich um ein finanziertes Auto handelt und dass Sie momentan nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II sind. Auf diese Weise filtern Sie Interessenten heraus, die trotz dieser Tatsache wirklich am Auto interessiert sind. Erstellen Sie eine ansprechende Verkaufsanzeige und fügen Sie hochwertige Bilder hinzu. Eine leichte Innenraumpflege wirkt sich äußerst positiv auf die Fotos aus und spricht potenzielle Käufer an.

  1. Kredit begleichen oder übertragen

Sobald Sie einen Käufer gefunden haben, gehen Sie gemäß der vorherigen Absprachen mit der Bank vor. Entweder begleichen Sie den Kredit, erhalten den Fahrzeugbrief und übergeben das Auto an den Käufer. Alternativ übertragen Sie den Kredit. Die Modalitäten dieses Prozesses sollten bereits im Vorfeld mit der Bank geklärt worden sein.

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Auch in Bezug darauf, ob Sie das Auto mit oder ohne Kennzeichen verkaufen oder es vorher abmelden, sollten Sie sich mit dem Käufer absprechen.

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Kann ich ein Auto mit Finanzierung verkaufen, wenn das Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit dient?

Der Verkauf eines Autos mit laufender Finanzierung, wenn das Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit dient, ist keine einfache Angelegenheit. Hierbei kommen einige komplexe Aspekte ins Spiel. Wenn du einen Autokredit aufgenommen und einen Sicherungsübereignungsvertrag mit der Bank abgeschlossen hast, wird das Fahrzeug als zusätzliche Sicherheit für die Kreditrückzahlung verwendet. Diese Art von Vereinbarungen sind bei Ratenkrediten häufig anzutreffen und bei Drei-Wege-Finanzierungen mit Schlussrate nahezu obligatorisch.

Verkauf eines Autos mit laufender Finanzierung und Sicherungsübereignung

Auch wenn dein Auto noch finanziert wird, ist ein Verkauf grundsätzlich möglich. Allerdings benötigst du die Zustimmung der Bank, die sicherstellen möchte, dass der Verkaufserlös zur Begleichung des Kredits verwendet wird und nicht anderweitig. Der Käufer wird den vereinbarten Kaufpreis an die Bank überweisen müssen.

Vor dem Verkauf musst du den Preis verhandeln. Dieser sollte ausreichend sein, um den Kredit vollständig abzuzahlen. Falls der Preis nicht ausreicht, solltest du in der Lage sein, die Differenz aus eigener Tasche zu begleichen.

Autoverkauf bei laufender Finanzierung durch Leasingvertrag

Verfügst du über ein geleastes Fahrzeug, gestaltet sich der Verkauf als komplizierter. Bei einem Leasingvertrag bist du nicht der Eigentümer des Fahrzeugs – die Leasinggesellschaft besitzt es. Infolgedessen kannst du das Fahrzeug nicht eigenmächtig verkaufen.

Wenn du dennoch dein geleastes Auto verkaufen möchtest, musst du zunächst sämtliche ausstehenden Leasingraten begleichen. Danach besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug je nach Vertragsart zum Restwert oder Marktwert zu erwerben. Die Leasinggesellschaft stellt dir dann die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II aus, die zusammen mit dem Kaufvertrag als Eigentumsnachweis für den Verkauf an Dritte dient.

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Alternative: Leasingübernahme

Eine Alternative zum direkten Verkauf ist die Leasingübernahme. Hierbei wird der bestehende Leasingvertrag auf einen neuen Leasingnehmer übertragen, der die Leasingraten weiter bezahlt. Die Zustimmung der Leasinggesellschaft ist für diese Übernahme erforderlich. Der neue Leasingnehmer muss eine ausreichende Bonität vorweisen, wozu Faktoren wie die SCHUFA-Auskunft und Einkommensverhältnisse gehören.

Dieser Prozess ist jedoch komplex. Zuerst musst du einen Interessenten finden und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Das Fahrzeug wird in der Regel von einem externen Gutachter auf mögliche Schäden geprüft – immerhin haftet der neue Leasingnehmer bei Vertragsende für solche Schäden gegenüber der Leasinggesellschaft.

Nachfolgend reichst du gemeinsam mit dem Interessenten einen Antrag auf Leasingübernahme bei der Leasinggesellschaft ein. Diese entscheidet dann letztendlich, ob die Übernahme erlaubt wird. Bei Zustimmung wird das Fahrzeug auf den neuen Leasingnehmer umgeschrieben.

Trotz des komplizierten Ablaufs ermöglicht die Autoverkaufsoption bei laufender Finanzierung durch Leasing eine Entlastung von den weiteren Leasingraten.

Autoverkauf bei Finanzierung zum Ende des Leasingvertrags

Es kommt vor, dass das geleastes Fahrzeug am Ende des Leasingvertrags beim Leasingnehmer verbleibt – also bei dir. Bei Leasingverträgen mit Vollamortisation besteht oft die Möglichkeit des Fahrzeugkaufs. Du kannst das Auto nach Ablauf der Grundlaufzeit zum Restbuchwert oder dem niedrigeren Marktwert erwerben.

Eventuell benötigst du dazu eine Finanzierung, mit oder ohne Sicherungsübereignung. Falls du ein solches geleastes Fahrzeug erworben hast, gelten ähnliche Regeln wie bei der Finanzierung mittels Ratenkredit oder Autokredit mit Sicherungsübereignung.

Das Gleiche gilt, wenn dir die Leasinggesellschaft eine Kaufverpflichtung auferlegt hat und du das Fahrzeug am Ende der Laufzeit erwerben musstest. Bei Finanzierung des Kaufs kannst du das Auto trotz laufender Finanzierung verkaufen und mit dem Erlös den Kredit ausgleichen, da du zwischenzeitlich zum Eigentümer geworden bist.


FAQ Auto verkaufen trotz Finanzierung

Kann ich mein Auto verkaufen, wenn ich es noch finanziere?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Auto zu verkaufen, das sich noch in Finanzierung befindet. Dabei müssen jedoch einige Aspekte berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten.

Wie verkaufe ich ein Auto mit laufender Finanzierung?

Wenn Sie ein Auto verkaufen möchten, das Sie noch abbezahlen, gibt es einige Schritte, die Sie beachten sollten:

  1. Informationen sammeln: Beginnen Sie damit, alle relevanten Informationen über Ihre Finanzierung zu sammeln, einschließlich des aktuellen Kreditbetrags, der restlichen Laufzeit und der monatlichen Raten.
  2. Fahrzeugbewertung: Ermitteln Sie den aktuellen Marktwert Ihres Autos. Dies kann Ihnen helfen, den Verkaufspreis realistisch festzulegen.
  3. Kontakt mit der Bank aufnehmen: Informieren Sie Ihre Bank über Ihren Verkaufsplan. Erkundigen Sie sich nach dem genauen Prozedere, um die ausstehende Finanzierung zu begleichen.
  4. Verkauf des Autos: Sobald Sie potenzielle Käufer haben, sollten Sie den Verkaufsprozess wie gewohnt durchführen. Wenn sich ein Käufer gefunden hat, informieren Sie ihn über die laufende Finanzierung und klären Sie die Details.
  5. Kreditablösung: Mit dem Verkaufserlös können Sie die ausstehende Finanzierung begleichen. Beachten Sie, dass eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen.
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Wie kann ich das Auto verkaufen, wenn die Bank den Fahrzeugbrief hat?

Der Fahrzeugbrief (auch als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt) ist ein wichtiger Bestandteil des Verkaufsprozesses. Wenn die Bank den Fahrzeugbrief besitzt, da das Auto noch finanziert wird, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Kontakt mit der Bank: Informieren Sie die Bank darüber, dass Sie das Auto verkaufen möchten. Die Bank wird Ihnen Anweisungen geben, wie Sie den Fahrzeugbrief für den Verkauf freigeben können.
  2. Abstimmung mit dem Käufer: Klären Sie mit dem potenziellen Käufer, dass der Fahrzeugbrief bei der Bank liegt. Der Käufer sollte darüber informiert sein, dass es einige Zeit dauern kann, bis der Brief freigegeben wird.
  3. Zusammenarbeit mit der Bank: Arbeiten Sie eng mit der Bank zusammen, um den Fahrzeugbrief freizugeben. Dies kann den Abschluss des Verkaufsprozesses verzögern, sollte jedoch korrekt abgewickelt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wie kommt man aus einer Autofinanzierung heraus?

Es gibt Situationen, in denen Sie aus einer laufenden Autofinanzierung aussteigen möchten. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:

  1. Verkauf des Fahrzeugs: Der Verkauf des finanzierten Fahrzeugs ist eine gängige Option. Der Verkaufserlös wird verwendet, um die ausstehende Finanzierung abzulösen. Beachten Sie, dass eventuell zusätzliche Kosten wie Vorfälligkeitsentschädigung anfallen können.
  2. Umschuldung: Sie können versuchen, die bestehende Finanzierung durch eine günstigere Kreditoption zu ersetzen. Hierdurch können Sie langfristig Geld sparen. Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Banken und Kreditgebern.
  3. Rückgabe an den Händler: Einige Autohändler bieten möglicherweise Programme an, bei denen Sie das Fahrzeug zurückgeben können. Dies wird oft als „Rücknahme“ bezeichnet. Beachten Sie, dass hierbei häufig Gebühren und Wertverluste berücksichtigt werden müssen.
  4. Verhandlung mit der Bank: In einigen Fällen können Sie mit der Bank verhandeln, um die Finanzierungsbedingungen anzupassen. Dies kann beispielsweise eine Änderung der monatlichen Raten oder der Laufzeit beinhalten.

Kann ich ein finanziertes Auto wieder zurückgeben?

In den meisten Fällen gibt es kein gesetzliches Recht, ein finanziertes Auto einfach zurückzugeben, es sei denn, dies ist in den Vertragsbedingungen ausdrücklich festgelegt. Allerdings gibt es einige Umstände, unter denen eine Rückgabe möglich sein könnte:

  1. Widerrufsrecht: Bei manchen Kreditverträgen haben Verbraucher ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht. Innerhalb einer festgelegten Frist können Sie den Vertrag widerrufen und das Fahrzeug zurückgeben.
  2. Vertragsbedingungen: Prüfen Sie die genauen Vertragsbedingungen und -klauseln. Einige Verträge enthalten Regelungen zur vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs, oft jedoch unter Berücksichtigung von Gebühren und Abschlägen.
  3. Händlerpolitik: Einige Autohändler bieten möglicherweise Kulanzregelungen an, die eine Rücknahme des Fahrzeugs ermöglichen. Dies ist jedoch von Händler zu Händler unterschiedlich.

Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie Schritte unternehmen, um ein finanziertes Auto zurückzugeben.

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