Bankkonten für Geflüchtete: Vereinfachung der Selbstauskunft-Anforderungen

Ohne ein Bankkonto ist eine erfolgreiche Integration schwierig. Geflüchtete aus der Ukraine besitzen häufig nur eine Art Identitätskarte, die gemäß dem Geldwäschegesetz bisher nicht ausreichend war. Viele Flüchtlinge konnten daher noch kein Konto eröffnen. Jetzt wurden die Vorschriften für ein Basiskonto an die Realität des Alltags angepasst.

Bankkonten für Geflüchtete: Vereinfachung der Selbstauskunft-Anforderungen
Bankkonten für Geflüchtete: Vereinfachung der Selbstauskunft-Anforderungen

Kontoeröffnung ohne Steueridentifikationsnummer

Flüchtlinge aus der Ukraine benötigen ein deutsches Girokonto, um handlungsfähig zu sein und am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Bislang reichte die mitgeführte Identitätskarte jedoch nicht aus, um den Anforderungen des Geldwäschegesetzes zu genügen. Normalerweise muss bei einer Kontoeröffnung eine Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Das Bundeszentralamt für Steuern weist nun jedoch auf einen Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums hin: Geflüchtete aus der Ukraine müssen nun keine entsprechende Selbstauskunft mehr vorlegen.

Erleichterung der Kontoeröffnung für Flüchtlinge

Das Finanzministerium sieht es nicht als problematisch an, wenn Flüchtlinge aus der Ukraine vorerst keine Selbstauskunft vorlegen. Bis zum 23. Februar 2023 werden Identity-Cards als Ersatzpässe anerkannt. Darüber hinaus wird auch Menschen ohne ukrainische ID-Card oder Ukrainern, die noch auf Ersatzausweispapiere warten, ein Basiskonto angeboten.

Funktionen des Basiskontos

Ein Geflüchteter aus der Ukraine benötigt derzeit nur ein einfaches Ausweisdokument und einen amtlichen Nachweis, z.B. eine Meldebescheinigung, für die Kontoeröffnung. Ein Basiskonto bietet Basisfunktionen, wie Bargeldabhebungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Es war bis 2016 oft schwierig für Verbraucher ohne geregeltes Einkommen oder mit negativer Schufa, ein Girokonto zu eröffnen. Mit dem Zahlungskontengesetz und der Einführung des Basiskontos wurde dieser Zustand geändert.

Basiskonto eröffnen

Das gesetzlich vorgeschriebene Formular für die Eröffnung eines Basiskontos kann online bei der Bank Ihrer Wahl oder auf der Webseite der Finanzaufsicht Bafin heruntergeladen werden. Als Asylbewerber legen Sie den amtlichen Ankunftsnachweis und als Geduldeter den Duldungsbescheid direkt in der Bankfiliale vor. Die Bank muss das Basiskonto innerhalb von zehn Tagen eröffnen. Es kann jedoch auch abgelehnt werden, wenn Sie bereits ein Girokonto oder Basiskonto haben oder die Bank Ihnen bereits einmal das Konto gekündigt hat.

Selbstauskunft vor Kontoeröffnung

Das Finanzministerium hat festgestellt, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn Flüchtlinge aus der Ukraine vorerst keine Selbstauskunft vorlegen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass es aus bestimmten Gründen, wie beispielsweise einem Krieg im Herkunftsland, nicht möglich ist, die Selbstauskunft einzuholen. Zwar sollte die Selbstauskunft normalerweise innerhalb von 90 Tagen nachgeholt werden, jedoch scheint dies für Flüchtlinge kaum machbar. Daher wurde entschieden, dass Kriegsflüchtlingen durch fehlende Selbstauskunft kein Nachteil entstehen darf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erleichtert nun die Kontoeröffnung für Flüchtlinge. Bis zum 23. Februar 2023 werden Identity-Cards als Ersatzpässe anerkannt.

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Basiskonto: Eine Lösung für alle

Ein Basiskonto bietet grundlegende Funktionen und ist daher eine gute Option für Geflüchtete, die ein Konto eröffnen möchten. Für die Kontoeröffnung benötigen Geflüchtete aus der Ukraine derzeit lediglich ein einfaches Ausweisdokument und einen offiziellen Nachweis, wie beispielsweise eine Meldebescheinigung. Die Bank muss das eröffnete Basiskonto intensiv überwachen, bis das endgültige Dokument, das alle Identifikationsanforderungen des Geldwäschegesetzes erfüllt, vorliegt.

Ablehnungsgründe für die Eröffnung eines Basiskontos

Obwohl das Basiskonto für jeden zugänglich ist, gibt es bestimmte Gründe, die zur Ablehnung eines Antrags führen können. Beispielsweise kann ein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt werden, wenn Sie bereits ein Girokonto oder Basiskonto haben oder wenn die Bank Ihnen schon einmal das Konto gekündigt hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine schlechte Bonität oder ein niedriger Schufa-Score kein Grund für eine Ablehnung ist.

Selbstauskunft bei Kontoeröffnung: Wichtige Informationen

Bei der Eröffnung eines traditionellen Girokontos ist eine Selbstauskunft erforderlich. Diese dient nicht nur zur Identifizierung, sondern auch zur Überprüfung der Bonität. Die Bank wird Sie wahrscheinlich bitten, der Schufa-Klausel zuzustimmen, was bedeutet, dass Sie einverstanden sind, dass die Bank Ihre persönlichen Daten an die Schufa sendet. Der sogenannte Schufa-Score ist das Hauptkriterium der Banken zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Antragstellern

FAQ

Kann ich als Ausländer in Deutschland ein Konto eröffnen?

Ja, als Ausländer ist es möglich, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Es gibt verschiedene Banken, die Konten für Nicht-Einwohner anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen von Bank zu Bank unterschiedlich sein können.

Kann man ohne Wohnsitz in Deutschland ein Konto eröffnen?

Ja, es ist unter bestimmten Bedingungen möglich, auch ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Einige Banken bieten Konten für Personen an, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen Banken nach den genauen Voraussetzungen zu erkundigen.

Welche Bank ohne festen Wohnsitz?

Es gibt verschiedene Banken in Deutschland, die Konten für Personen ohne festen Wohnsitz anbieten. Einige Beispiele für solche Banken sind die Deutsche Bank, die Commerzbank und die DKB (Deutsche Kreditbank). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Anforderungen von Bank zu Bank unterschiedlich sein können.

Was braucht man als Ausländer, um ein Bankkonto zu eröffnen?

Als Ausländer benötigt man in der Regel folgende Dokumente, um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag oder Meldebescheinigung)
  • Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung)
  • Je nach Bank können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es ist empfehlenswert, sich im Voraus bei der gewünschten Bank über die genauen Anforderungen zu informieren.

Kann man ein Konto ohne Meldebescheinigung eröffnen?

Es ist üblich, dass Banken von ihren Kunden eine Meldebescheinigung verlangen, um ein Konto zu eröffnen. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis des Wohnsitzes. Allerdings gibt es auch Banken, die alternative Dokumente akzeptieren, um den Wohnsitz nachzuweisen. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der jeweiligen Bank nach den akzeptierten Dokumenten zu erkundigen.

Kann ich ohne Steuer-ID ein Konto eröffnen?

In der Regel wird von Banken die Angabe einer Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) verlangt, um ein Bankkonto zu eröffnen. Die Steuer-ID dient dazu, die Identität des Kontoinhabers zu verifizieren. Es ist daher empfehlenswert, eine Steuer-ID zu haben, wenn man ein Konto eröffnen möchte. Allerdings gibt es auch Banken, die alternative Identifikationsdokumente akzeptieren. Es ist ratsam, sich bei der gewünschten Bank über die genauen Anforderungen zu informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Bedingungen von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Es ist daher empfehlenswert, sich im Voraus bei der gewünschten Bank über die spezifischen Anforderungen und Dokumente zu informieren, um ein reibungsloses Eröffnungsverfahren zu gewährleisten.

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