Was Sie über GEZ-Schulden wissen sollten

Was Sie über GEZ-Schulden wissen sollten
Was Sie über GEZ-Schulden wissen sollten
In Deutschland wird der Rundfunkbeitrag auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erhoben und ist für jede Erstwohnung zu entrichten. Im Volksmund werden diese Gebühren immer noch als GEZ-Gebühren bezeichnet. Der Beitrag beträgt 17,50 € pro Monat und ist pro Wohnung bzw. Haushalt zu entrichten. Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 unter dem Az. 1 BvR 1675/16 u.a. festgelegt, dass dieser Beitrag zu zahlen ist. Wenn die Zahlung nicht geleistet wird, entstehen GEZ-Schulden, die von den Landesrundfunkanstalten gerichtlich eingefordert werden können.

Was Sie über GEZ-Schulden wissen sollten
Was Sie über GEZ-Schulden wissen sollten

Bisher wurden alle Bemühungen von Klägern, die GEZ als verfassungs- oder rechtswidrig anzufechten, von den Gerichten abgewiesen. Der Begriff „Gebühr“ wurde am 1. Januar 2013 in „Beitrag“ geändert. Ein Beitrag stellt bereits eine angebotene staatliche Leistung dar, in diesem Fall das Programmangebot des Rundfunks, die auch geschuldet wird, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird.

Im Regelfall wird der Verbraucher zunächst zur Zahlung aufgefordert. Stellen die Landesrundfunkanstalten im weiteren Verlauf immer noch keinen Zahlungseingang fest, erfolgt eine Mahnung. Nach dem Mahnverfahren erfolgt ein Festsetzungsbescheid, das heißt, die Landesrundfunkzentrale erwirkt einen vollstreckbaren Titel über die Schuld. Im Zuge dessen kann eine Verwaltungsvollstreckung erwirkt werden, die folgende Auswirkungen hat:

  • Aufforderung zur Vermögensauskunft
  • Pfändung von Lohn, Konto und körperlichen Sachen
  • Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss

GEZ-Schulden können der Verjährung unterliegen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist im BGB § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags festgelegt. Im Falle eines Festsetzungsbescheids greift diese jedoch nicht und die Schulden können 30 Jahre lang eingefordert werden.

Auch ein laufendes Insolvenzverfahren entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. GEZ-Schulden, die innerhalb der Privatinsolvenz entstanden sind, müssen Sie trotzdem entrichten, da diese nicht Teil der Insolvenzmasse sind. In einigen Fällen lohnt es sich jedoch einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung zu stellen.

Mit geringem Einkommen ist es möglich, sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen, nämlich als Empfänger von:

  • Hartz IV
  • Sozialgeld
  • Blindenhilfe
  • Grundsicherung
  • Pflegezulagen
  • BAföG
  • Unterhaltszahlungen nach Bundesversorgungsgesetz oder nach dem SGB XII
  • Leistungen des Asylbewerbergesetz

Hierfür stellen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beim Beitragsservice. Geben Sie dabei stets die Ihnen zugewiesene Beitragsnummer Ihres Schreibens an.

Damit die Ratenzahlung der Rundfunkgebühren greift, muss eine Anfrage beim Beitragsservice erfolgen und das bestenfalls vor der Vollstreckung. Voraussetzungen für den Zuspruch in Raten zu zahlen sind:

  • nicht vorhandene Vollstreckungsmaßnahmen
  • Einhaltung von vergangenen Ratenzahlungsvereinbarungen
  • die monatliche Rate ist problemlos zu bewältigen
  • zeitgleich laufende Rundfunkbeiträge gilt es zur Fälligkeit zu begleichen

Sollte eine Ratenzahlung finanziell nicht möglich sein, kann gegebenenfalls eine Stundung realisiert werden. Im Falle einer Billigung können die Beiträge aufgeschoben werden, höchstens allerdings zwei Jahre.

Wie auch andere Schulden können GEZ-Schulden durch den Gläubiger von den Erben eingefordert werden (siehe § 1922 BGB), da zunächst das Gesamtvermögen des Erblassers auf die Erben übergeht. Unter Vermögen werden auch negative Vermögensgegenstände, dementsprechend Schulden, gefasst. Treten Sie das Erbe an, erben Sie neben dem Guthaben des Erblassers auch seine Schulden (siehe § 1967 Abs. 2 BGB). Zu diesen zählen sowohl Erblasserschulden als auch Erbfallschulden, entsprechend die hinterlassenen Verbindlichkeiten wie auch die Schulden, die durch den Erbfall selbst entstehen, beispielsweise der Zugewinnungsausgleichsanspruch eines Ehegatten.

Ebenso die sogenannten Nachlasserbenschulden, die für alle Verbindlichkeiten durch den Erbfall stehen, wie etwa die Verwaltung der Erbmasse. Nehmen Sie das Erbe an, haften Sie zusätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Sie sollten demnach abwägen, ob das Nachlassvermögen höher ausfällt als die Schuld selbst. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen – ab Kenntnisnahme des Erbfalls – sind Sie dazu angehalten, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und nur in wenigen Ausnahmefällen anfechtbar.

Eine unmittelbare Haft bei Nichtzahlung des GEZ-Beitrags droht nicht. Dennoch kann es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, wodurch die Verhängung einer Geldbuße das nächste Mittel ist, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Diese Summe kann sich auf bis zu 1000 € belaufen. Wird die Schuld dann immer noch nicht bezahlt, ist eine ersatzweise Ordnungshaft denkbar. Entsprechend ist es möglich, dass GEZ-Schulden im Falle der Nichtzahlung des verhängten Bußgelds mittelbar zu einer Inhaftierung führen.

Werden GEZ-Schulden nicht gezahlt, können diese tatsächlich zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis führen. Wenn Sie die Landesrundfunkanstalten innerhalb der Verwaltungsvollstreckung dazu auffordern eine Vermögensauskunft zu erteilen, wird die SCHUFA darüber üblicherweise in Kenntnis gesetzt und es erfolgt eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis. In einem solchen Fall sollten Sie sich dringend einer Schuldnerberatung unterziehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Rundfunkbeitrag in Deutschland für jede Erstwohnung zu entrichten ist und bei Nichtzahlung Schulden entstehen, die von den Landesrundfunkanstalten gerichtlich eingefordert werden können. Befreiung von der Zahlungspflicht ist in bestimmten Fällen möglich, ebenso wie Ratenzahlung oder Stundung. Bei Erbschaften müssen auch GEZ-Schulden übernommen werden und im Falle von Nichtzahlung können Ordnungswidrigkeitenverfahren und sogar eine mögliche Inhaftierung drohen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig mit den Zahlungsmodalitäten und Möglichkeiten der Schuldenbegleichung vertraut zu machen, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.

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FAQ: Alles Wichtige zu GEZ Schulden und Verjährung

Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Was passiert, wenn man die GEZ nicht bezahlt?

Sollte der fällige Beitrag nicht beglichen werden, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt, der einen Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro oder 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld beinhaltet. Um zukünftige Zahlungen nicht zu vergessen, empfiehlt es sich, das bequeme SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen.

Kann man wegen GEZ Schulden ins Gefängnis kommen?

Eine Inhaftierung aufgrund von Schulden ist heutzutage nicht mehr möglich. Im Falle von GEZ Schulden muss der Gläubiger versuchen, seine Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen.

Wie lange kann die GEZ Nachzahlungen fordern?

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung…

Kann man wegen GEZ Schulden in der Schufa landen?

Die GEZ meldet Schulden nicht direkt an die Schufa. Sollte jedoch eine Pfändung drohen, wird vom Vollstreckungsbevollmächtigten eine Vermögensauskunft gefordert.

Kann der Rundfunkbeitrag zwangsweise eingetrieben werden?

Ja, wie andere Gläubiger auch, kann der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Zwangsvollstreckung durch Kontopfändung oder Lohnpfändung durchführen.

Was tun, wenn die GEZ mit Vollstreckung droht?

In diesem Fall sollten Sie sich bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher melden und eine Stundung vorschlagen. Sollten Vollstreckungsmaßnahmen drohen, wird sich ein Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft einholen.

Wie viele Mahnungen schickt die GEZ?

Der Beitragsservice verlangt alle drei Monate von jedem Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro. Es erfolgt jedoch nur noch eine Zahlungserinnerung im Jahr.

Woher hat die GEZ meine Daten?

Die GEZ erhält Ihre Daten über einen anlassbezogenen Meldedatenabgleich, wenn Sie sich im Einwohnermeldeamt ummelden.

Wann kommt der Gerichtsvollzieher mit der Polizei?

Nur im Falle einer Verhaftung des Schuldners wird die Polizei hinzugezogen. Die Erzwingungshaft, bei der der Schuldner solange Haft verbüßen muss, bis er bereit ist, eine Vermögensauskunft abzugeben, ist in §802g ZPO geregelt.

Wann schickt die GEZ Mahnungen?

Der Rundfunkbeitrag muss innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit beglichen werden. Eine gesonderte Zahlungserinnerung ist nicht verpflichtend. Bei rückständigen Beträgen wird ein Festsetzungsbescheid verschickt.

Kann die GEZ Nachzahlungen fordern?

Seit Januar 2017 können Verbraucher zu viel gezahlte GEZ-Beiträge für die letzten drei Jahre zurückfordern.

Wie kann man sich gegen die GEZ wehren?

Grundsätzlich ist es möglich, sich gegen den Rundfunkbeitrag rechtlich zu wehren. Der erste Schritt ist der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Dieser sollte innerhalb eines Monats erfolgen, bevor der Bescheid bestandskräftig wird.

Kann ich mein GEZ-Konto einsehen?

Aktuelle Kontostände können im Service-Portal nicht eingesehen werden. Jedoch stellt der Beitragsservice Ihnen online Ihre letzten Zahlungsaufforderungen zur Verfügung.

Fazit:

GEZ Schulden unterliegen der Verjährung, jedoch kann der Beitragsservice Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Eine Inhaftierung aufgrund von Schulden ist nicht mehr möglich. Im Falle von Rückständen sollte eine Stundung vorgeschlagen werden, bevor Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Es ist möglich, sich gegen den Rundfunkbeitrag rechtlich zu wehren. Der Beitragsservice bietet das bequeme SEPA-Lastschriftverfahren an, um zukünftige Zahlungen zu erleichtern.

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