EU Urteil: Schufa muss Speicherdauer bei Privatinsolvenzen verkürzen

Die Schufa, Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei, hat angekündigt, die Speicherdauer von abgeschlossenen Privatinsolvenzen zu verkürzen. Statt wie bisher drei Jahre werden diese Daten nun lediglich sechs Monate gespeichert. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren, um Verbrauchern Klarheit und Sicherheit zu bieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren zur Speicherdauer ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

EU Urteil: Schufa muss Speicherdauer bei Privatinsolvenzen verkürzen
EU Urteil: Schufa muss Speicherdauer bei Privatinsolvenzen verkürzen

Die Schufa und andere Auskunfteien erheben derzeit Bekanntmachungen von Verbraucherinsolvenzen, die sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht werden und danach drei Jahre lang gespeichert werden. Seit Mai 2018 gilt jedoch EU-weit ein neues Datenschutzrecht, das die langfristige Speicherung dieser Informationen nicht mehr zulässt. Der EuGH-Generalanwalt hatte sich im März sehr kritisch zu dieser langen Speicherungsdauer geäußert und betont, dass dies erhebliche negative Folgen für die Betroffenen habe. Auch wenn die EuGH-Richter an diese Einschätzung des Generalanwalts nicht gebunden sind, orientieren sie sich oft daran.

Die Diskussion um eine Verkürzung der Speicherdauer wurde durch den Fall eines ehemaligen Selbstständigen aus Norddeutschland angestoßen. Der Mann meldete 2013 Insolvenz an und erhielt 2019 die Restschuldbefreiung, die im bundesweiten Insolvenzportal eingetragen wurde und dort ein halbes Jahr lang einsehbar war. Die Schufa rief die Daten ab und speicherte sie, was dazu führte, dass der Mann angeblich eine Mietwohnung nicht bekommen konnte. Er beantragte daraufhin, dass seine Daten gelöscht werden sollten.

Eine grundsätzliche Frage ist, ob eine gesetzliche Regelung speziell für Wirtschaftsauskunfteien notwendig ist. Früher gab es eine solche Regelung, die jedoch seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU im Mai 2018 nicht mehr besteht. In einem ähnlichen Fall muss das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden, ob die Schufa Daten über Restschuldbefreiungen nach einer Insolvenz länger speichern darf als das öffentliche Register. Auch hier hat das Gericht Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts dem EuGH vorgelegt, dessen Urteil noch aussteht.

Der zuständige Generalanwalt am EuGH bezweifelt in seinem juristischen Gutachten, dass die Schufa Daten über Restschuldbefreiungen nach einer Insolvenz länger speichern darf als das öffentliche Register. Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an dieses Gutachten halten, sie orientieren sich jedoch oft daran.

Wenn Sie von einer Privatinsolvenz betroffen sind und sich Sorgen über Ihre Schufa-Einträge machen, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Hier sind einige Tipps, um die Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu minimieren:

  1. Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Daten bei Auskunfteien wie der Schufa einzusehen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und setzen Sie diese gezielt ein.
  2. Vermeiden Sie weitere Schulden: Wenn Sie bereits eine Privatinsolvenz durchgemacht haben, sollten Sie unbedingt vermeiden, weitere Schulden aufzunehmen. Auch kleine Schulden können Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und Ihre Chancen auf einen Kredit oder eine Mietwohnung verringern.
  3. Nutzen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Kredit bei einer Bank zu erhalten, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowdfunding oder Peer-to-Peer-Kredite. Informieren Sie sich über diese Optionen und prüfen Sie, ob sie für Sie geeignet sind.
  4. Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten regelmäßig: Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten regelmäßig und stellen Sie sicher, dass sie korrekt und vollständig sind. Wenn Sie Fehler entdecken, setzen Sie sich umgehend mit der Schufa in Verbindung und lassen Sie diese korrigieren.
  5. Arbeiten Sie an Ihrer Kreditwürdigkeit: Wenn Sie Ihre Kreditwürdigkeit verbessern möchten, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können. Dazu gehören die rechtzeitige Zahlung von Rechnungen, die Reduzierung Ihrer Schulden und die Vermeidung von zu vielen Kreditanfragen.
  6. Holen Sie sich professionelle Unterstützung: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre finanziellen Probleme alleine zu bewältigen, sollten Sie sich professionelle Unterstützung suchen. Es gibt viele Organisationen, die Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Schulden helfen können, z.B. Schuldnerberatungsstellen oder Verbraucherzentralen.

Insgesamt ist die verkürzte Speicherdauer von abgeschlossenen Privatinsolvenzen bei der Schufa ein Schritt in die richtige Richtung für Verbraucher. Wenn Sie von einer Privatinsolvenz betroffen sind, sollten Sie jedoch weiterhin vorsichtig sein und gezielte Maßnahmen ergreifen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu schützen.

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