Grundschuldabtretung – Alles was Sie wissen müssen

Alles über Grundschuldabtretung bei der Anschlussfinanzierung

Was bedeutet eine Grundschuldabtretung? Die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen und dabei eine Bank zur Finanzierung heranzuziehen, geht oft mit der Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch einher. Doch was passiert mit dieser Grundschuld, wenn es um eine Anschlussfinanzierung geht?

Grundschuldabtretung – Alles was Sie wissen müssen
Grundschuldabtretung – Alles was Sie wissen müssen

1. Grundschuldabtretung für maximale Sicherheit

In Fällen, in denen ein Bankwechsel während der Anschlussfinanzierung in Betracht gezogen wird, ist die Grundschuldabtretung eine Option. Die neue Bank benötigt ebenso wie die vorherige Bank eine Sicherheit in Form einer Grundschuld, bevor der neue Kredit gewährt wird. Um diesen Prozess zu vereinfachen, kann die alte Grundschuld zugunsten der vorherigen Bank gelöscht werden, und eine neue Grundschuld zugunsten der neuen Bank wird eingetragen.

Die Alternative dazu ist, dass die neue Bank einfach die bereits bestehende Grundschuld übernimmt. Die vorherige Bank tritt die Grundschuld an die neue Bank ab. Damit geht die Gläubigerrolle an die neue Bank über, ohne dass die Grundschuld neu eingetragen werden muss.

2. Einfacher Prozess mit Grundschuldabtretung

Im Vergleich zur Erstregistrierung einer Grundschuld ist die Grundschuldabtretung für Immobilieneigentümer unkompliziert, da die beteiligten Banken den Großteil der Formalitäten übernehmen. Die vorherige Bank erklärt, dass sie die bestehende Grundschuld zusammen mit den Zinsen und Nebenrechten an die neue Bank abtritt. Diese Abtretung wird dann im Grundbuch vermerkt.

Ist eine Briefgrundschuld vorhanden, wird der Brief gleichzeitig übergeben. Im Rahmen der Umschuldung begleicht die neue Bank die ausstehende Restschuld des Baukredits bei der vorherigen Bank.

Die Zustimmung des Immobilieneigentümers zur Grundschuldabtretung und Grundbucheintragung ist nicht erforderlich, was den Notarbesuch überflüssig macht. Der Notar beglaubigt lediglich die Unterschrift des Vertreters der vorherigen Bank und führt den Gläubigerwechsel im Grundbuch durch.

3. Kosteneffiziente Grundschuldabtretung

Die Kosten für die Unterschriftsbeglaubigung und Grundbucheintragung bei einer Grundschuldabtretung sind vergleichbar mit den Kosten, die für Löschung und Neuregistrierung allein für die Löschung anfallen würden. Bei einer Grundschuld von 150.000 Euro belaufen sich die Kosten auf etwa 250 Euro. Insbesondere die Neuregistrierung einer Grundschuld ist kostenintensiv, da der Notar eine neue Urkunde für die Bestellung der Grundschuld erstellen muss.

Insgesamt betragen die Kosten für Löschung und Neuregistrierung im Vergleich zur Grundschuldabtretung etwa das Vierfache. Angesichts dieser Kosten ist es für Immobilieneigentümer ratsam, im Falle eines Bankwechsels die Möglichkeit einer Grundschuldabtretung mit der neuen Bank zu klären.

4. Teilabtretung der Grundschuld als Option

Nicht immer ist bei einem Bankwechsel während der Anschlussfinanzierung die volle Grundschuldsumme erforderlich. Während der vorherigen Zinsbindung wurde ein Teil des Darlehens bereits getilgt. Viele Immobilieneigentümer nutzen die Anschlussfinanzierung, um zusätzlich einen Teil der Restschuld vorzeitig zu tilgen. Dadurch ist die eingetragene Grundschuld höher als der Finanzierungsbedarf bei der neuen Bank. Ein Bankwechsel bietet hier die Gelegenheit, die Grundschuld an die neue Kreditsumme anzupassen.

In diesem Fall ist es nicht notwendig, die alte Grundschuld komplett zu löschen und eine neue zugunsten der neuen Bank einzutragen. Stattdessen kann eine Teilabtretung der alten Grundschuld erfolgen. Zum Beispiel kann bei einer vorherigen Grundschuld von 150.000 Euro eine Teilabtretung von 100.000 Euro vorgenommen werden, während die restlichen 50.000 Euro gelöscht werden.

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Die Kosten und der Aufwand für den Immobilieneigentümer sind bei einer Teilabtretung wesentlich geringer im Vergleich zur vollständigen Löschung und Neuregistrierung. Für den Löschungsantrag muss der Notar lediglich die Unterschrift des Immobilieneigentümers beglaubigen.

5. Grundschuldabtretung bei der Anschlussfinanzierung prüfen

Wer bei der Anschlussfinanzierung ebenso wie bei der Erstfinanzierung auf niedrige Zinsen achtet, minimiert unnötige Kosten bei einem Bankwechsel. Die Grundschuldabtretung ist in den meisten Fällen die optimale Lösung.

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollte man die Angebote verschiedener Banken vergleichen. Falls bereits ein Angebot von der vorherigen Bank vorliegt, kann dies mithilfe großer Kreditvermittler überprüft werden.

Frühzeitiges Nachdenken über die Anschlussfinanzierung, selbst wenn noch kein neues Zinsangebot vorliegt, ermöglicht einen Marktüberblick. Hierbei bieten große Kreditvermittler wertvolle Unterstützung.

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FAQ

Was ist eine Grundschuldabtretung?

Die Grundschuldabtretung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem die Inhaberschaft an einer bestehenden Grundschuld von einer Person oder einem Unternehmen auf eine andere übertragen wird. Eine Grundschuld ist eine Sicherheit, die auf einem Grundstück lastet und oft als Absicherung für Kredite oder Darlehen dient.

Wie läuft eine Grundschuldabtretung ab?

Die Grundschuldabtretung erfordert eine Vereinbarung zwischen dem bisherigen Grundschuldgläubiger (dem Abtretenden) und dem neuen Gläubiger (dem Abtretungsempfänger). Diese Vereinbarung wird in einem Vertrag festgehalten und muss notariell beurkundet werden. Der Vertrag enthält Informationen über die beteiligten Parteien, die Höhe der abgetretenen Grundschuld und die Konditionen der Abtretung.

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Kann eine Grundschuld abgetreten werden?

Ja, eine Grundschuld kann abgetreten werden, sofern der bisherige Gläubiger und der neue Gläubiger sich über die Modalitäten einigen und diese in einem Vertrag festhalten. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist normalerweise nicht erforderlich, da es sich um eine Vereinbarung zwischen den Gläubigern handelt. Die Abtretung muss jedoch notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Was kostet eine Grundschuldabtretung?

Die Kosten einer Grundschuldabtretung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehören die Notarkosten für die Beurkundung des Abtretungsvertrags, gegebenenfalls Kosten für die Eintragung der Abtretung ins Grundbuch sowie mögliche Gebühren für die Umschreibung der Grundschuld. Die genauen Kosten variieren je nach dem Wert der abgetretenen Grundschuld und den örtlichen Gegebenheiten.

Kann man eine Grundschuld ohne Notar löschen lassen?

Nein, in der Regel kann eine Grundschuld nicht ohne Beteiligung eines Notars gelöscht werden. Die Löschung einer Grundschuld erfordert eine notariell beurkundete Löschungsbewilligung des Gläubigers. Diese Bewilligung wird dann bei dem zuständigen Grundbuchamt eingereicht, um die Löschung der Grundschuld vornehmen zu lassen. Ein Notar ist notwendig, um die rechtlichen Aspekte korrekt abzuwickeln.

Wann können Grundschulden abgetreten werden?

Grundschulden können abgetreten werden, wenn der bisherige Gläubiger und der neue Gläubiger eine Einigung über die Abtretung erzielen. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Umschuldung oder einer Übertragung von Krediten oder Darlehen geschehen. Es ist wichtig, dass die Bedingungen der Abtretung klar in einem Vertrag festgehalten werden und dieser Vertrag notariell beurkundet wird, um die rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten.

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