P-Konto Freibetrag erhöhen – So geht’s richtig

Mehr Geld auf dem P-Konto: Erhöhung der Freigrenze möglich?

Der Grundfreibetrag eines Pfändungsschutzkontos reicht nicht in jeder Lebenssituation aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Beträge geschützt werden. Entscheidend sind der Grund der Erhöhung und der passende Nachweis – eine bloße Bitte an die Bank genügt nicht immer.

P-Konto Freibetrag erhöhen – So geht’s richtig
P-Konto Freibetrag erhöhen – So geht’s richtig

Welche Beträge können zusätzlich geschützt sein?

§ 902 ZPO regelt unter anderem Erhöhungen wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten und bestimmter für andere Personen entgegengenommener Sozialleistungen. Auch Kindergeld und weitere gesetzlich genannte Leistungen können berücksichtigt werden. Der Einzelfall entscheidet; nicht jeder Zahlungseingang erhöht automatisch den Freibetrag.

Bescheinigung beschaffen und der Bank vorlegen

Nach § 903 ZPO können beispielsweise Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger oder geeignete Personen und Stellen im Sinne des Insolvenzrechts entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Fragen Sie nach, welche Ihrer Leistungen oder Unterhaltspflichten belegt werden können.

  1. Nachweise zu Unterhalt, Kindergeld oder einschlägigen Sozialleistungen zusammenstellen.
  2. Eine dafür zuständige Stelle um die erforderliche Bescheinigung bitten.
  3. Die Bescheinigung bei der kontoführenden Bank einreichen und den Eingang dokumentieren.
  4. Die Berücksichtigung auf dem Konto kontrollieren und bei Problemen unverzüglich nachfragen.

Die Bank muss bescheinigte Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten. Eine unbefristete Bescheinigung ist grundsätzlich zwei Jahre zu berücksichtigen; bei konkreten Anhaltspunkten für eine Änderung kann früher ein neuer Nachweis verlangt werden. Befristungen und Änderungen der Verhältnisse sind zu beachten.

Wenn eine Bescheinigung nicht erhältlich ist

§ 905 ZPO sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht vor. Je nach Vollstreckung kann eine andere zuständige Stelle beteiligt sein. Lassen Sie sich dazu beraten und dokumentieren Sie Ihre bisherigen Versuche, einen Nachweis zu erhalten.

Nachzahlungen und besondere Situationen

Für Nachzahlungen gelten besondere Regeln in § 904 ZPO. Abweichende pfändungsfreie Beträge können unter den Voraussetzungen von § 906 ZPO festgesetzt werden. Diese Fälle sollten Sie frühzeitig individuell prüfen lassen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Die Berechnung richtet sich nach § 899 ZPO in Verbindung mit den jeweils geltenden Pfändungsfreigrenzen. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Betrag bei Ihrer Bank oder einer geeigneten Beratungsstelle. Angaben aus älteren Jahren sind keine verlässliche Grundlage.

Schuldnerberatung vor Ort finden. Redaktionelle Überarbeitung mit Gesetzesquellen: 9. September 2026. Keine individuelle Rechtsberatung und keine ausgewiesene fachliche Prüfung.

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