Schuldnerberatung Biberach – Kontakt und Orientierung

Sie suchen eine Schuldnerberatung in Biberach? Hier finden Sie eine lokale Anlaufstelle mit Quellen zum Angebot und Hinweisen für den ersten Kontakt.

Ansprechpartner in Biberach

Landratsamt Biberach – Schuldnerberatung
Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351 527266
E-Mail: schuldnerberatung@biberach.de

Zuständigkeit und Angebot

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung führt die Beratungsstelle des Landratsamts Biberach mit diesen Kontaktdaten. Der kommunale Seniorenwegweiser 2026 nennt insbesondere überschuldete Menschen mit Leistungen nach SGB II oder SGB XII als Zielgruppe. Klären Sie Ihre persönliche Zuständigkeit beim ersten Kontakt. Die Beratung stellt keine Geldmittel zur Tilgung von Schulden bereit.

Quelle: Angaben des Anbieters beziehungsweise der öffentlichen Fachübersicht. Kontaktdaten redaktionell mit der Quelle abgeglichen am 9. September 2026; keine telefonische Bestätigung.

Weitere Quelle: Kommunaler Seniorenwegweiser 2026, Seite 108 (PDF).

Den ersten Kontakt vorbereiten

Fragen Sie vor einem Besuch nach einem Termin, der Zuständigkeit für Ihren Wohnort und möglichen Kosten. Nennen Sie dringende Probleme wie eine Kontopfändung, eine angekündigte Energiesperre oder gefährdete Mietzahlungen gleich beim ersten Kontakt. Eine kurzfristige Terminvergabe kann dieses Verzeichnis nicht zusagen.

  • Übersicht über Einkommen, Miete, Energie und weitere feste Ausgaben erstellen.
  • Gläubigerbriefe, Mahnungen und gerichtliche Schreiben mit Eingangsdatum sammeln.
  • Vorhandene Kontoauszüge und Nachweise über Sozialleistungen bereithalten.
  • Bei einem laufenden Gewerbe oder Immobilieneigentum ausdrücklich nachfragen, ob die Stelle helfen kann.

Kosten und passende Unterstützung klären

Ob ein Angebot kostenlos ist und wer es nutzen kann, hängt vom Anbieter und dessen Zuständigkeit ab. Lassen Sie sich Kosten vor einer Beauftragung erklären. Eine Beratung zahlt Ihre Schulden nicht automatisch ab. Für Insolvenzbescheinigungen oder die Erhöhung des P-Konto-Freibetrags müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Lesen

Sie ergänzend: P-Konto-Freibetrag erhöhen und Mahnung oder gerichtlicher Mahnbescheid?

Ein Informationsangebot der Redaktion schuldnerberatungen.net. Keine individuelle Rechtsberatung. Korrekturhinweis senden.

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