Schuldnerberatung Waldbröl – Adressen und Kontakt
Sie suchen Unterstützung bei Schulden in Waldbröl? Hier finden Sie recherchierte Kontaktmöglichkeiten und Hinweise für die erste Anfrage.
Kontaktabgleich: 9. September 2026. Die Auswahl ist nicht vollständig. Der Quellenstand steht bei jeder Stelle. Bitte bestätigen Sie vor einem Besuch Termin, Anschrift, Zuständigkeit und mögliche Kosten direkt beim Anbieter.
Kontaktmöglichkeiten für Waldbröl
Diakonie Kirchenkreis an der Agger, Schuldner und Insolvenzberatung
Anschrift:
Kaiserstraße 42a
51545 Waldbröl
- Telefon: 02291 808716
- E-Mail: schuldnerberatung.anderagger@ekir.de
Zielgruppe laut Verzeichnis: Wir beraten Ratsuchende aller Einkommensarten, die ihren Wohnsitz im Oberbergischen Kreis haben.
Quellenstand: Fachverzeichnis der BAG-SB; abgeglichen am 09.09.2026. Der Eintrag nennt als letzte Aktualisierung den 07.05.2024. Zusätzlich auf der Anbieterwebsite gefunden: Anschrift, E-Mail, Telefon.
Comeback Schuldnerberatung GmbH
Anschrift:
Alte Rathausstraße 4
51545 Waldbröl
- Telefon: 02291 91297 30
- E-Mail: coaching@comeback.de
Quellenstand: Fachverzeichnis der BAG-SB; abgeglichen am 09.09.2026. Der Eintrag nennt als letzte Aktualisierung den 01.12.2021. Die Angaben konnten auf einer aktuellen Anbieterwebsite nicht zusätzlich bestätigt werden.
Den ersten Kontakt vorbereiten
Fragen Sie vor einem Besuch nach einem Termin, der Zuständigkeit für Ihren Wohnort und möglichen Kosten. Nennen Sie dringende Probleme wie eine Kontopfändung, eine angekündigte Energiesperre oder gefährdete Mietzahlungen gleich beim ersten Kontakt. Eine kurzfristige Terminvergabe kann dieses Verzeichnis nicht zusagen.
- Übersicht über Einkommen, Miete, Energie und weitere feste Ausgaben erstellen.
- Gläubigerbriefe, Mahnungen und gerichtliche Schreiben mit Eingangsdatum sammeln.
- Vorhandene Kontoauszüge und Nachweise über Sozialleistungen bereithalten.
- Bei einem laufenden Gewerbe oder Immobilieneigentum ausdrücklich nachfragen, ob die Stelle helfen kann.
Kosten und passende Unterstützung klären
Ob ein Angebot kostenlos ist und wer es nutzen kann, hängt vom Anbieter und dessen Zuständigkeit ab. Lassen Sie sich Kosten vor einer Beauftragung erklären. Eine Beratung zahlt Ihre Schulden nicht automatisch ab. Für Insolvenzbescheinigungen oder die Erhöhung des P-Konto-Freibetrags müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Lesen Sie ergänzend: P-Konto-Freibetrag erhöhen und Mahnung oder gerichtlicher Mahnbescheid?
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