Schuldnerberatung Wismar – Kontakt und Orientierung

Sie suchen eine Schuldnerberatung in Wismar? Hier finden Sie eine lokale Anlaufstelle mit Quellen zum Angebot und Hinweisen für den ersten Kontakt.

Schuldnerberatung Wismar – Kontakt und Orientierung
Schuldnerberatung Wismar – Kontakt und Orientierung

Ansprechpartner in Wismar

Diakonie Nord Nord Ost – Schuldnerberatung
Dr.-Leber-Straße 56, 23966 Wismar
Telefon: 03841 39423810
E-Mail: schuldnerberatung.hwi@diakonie-nordnordost.de

Zuständigkeit und Angebot

Die Diakonie Nord Nord Ost bietet in Wismar kostenlose und vertrauliche Unterstützung bei Schulden. Genannt werden unter anderem Haushaltsplanung, die Prüfung von Forderungen und Hilfe bei Pfändungen sowie Verbraucherinsolvenz. Die hier aktualisierte Adresse ersetzt den älteren Eintrag in der Frischen Grube. Bitte vereinbaren Sie Ihren Besuch direkt mit der Beratungsstelle.

Quelle: Angaben des Anbieters beziehungsweise der öffentlichen Fachübersicht. Kontaktdaten redaktionell mit der Quelle abgeglichen am 9. September 2026; keine telefonische Bestätigung.

Den ersten Kontakt vorbereiten

Fragen Sie vor einem Besuch nach einem Termin, der Zuständigkeit für Ihren Wohnort und möglichen Kosten. Nennen Sie dringende Probleme wie eine Kontopfändung, eine angekündigte Energiesperre oder gefährdete Mietzahlungen gleich beim ersten Kontakt. Eine kurzfristige Terminvergabe kann dieses Verzeichnis nicht zusagen.

  • Übersicht über Einkommen, Miete, Energie und weitere feste Ausgaben erstellen.
  • Gläubigerbriefe, Mahnungen und gerichtliche Schreiben mit Eingangsdatum sammeln.
  • Vorhandene Kontoauszüge und Nachweise über Sozialleistungen bereithalten.
  • Bei einem laufenden Gewerbe oder Immobilieneigentum ausdrücklich nachfragen, ob die Stelle helfen kann.

Kosten und passende Unterstützung klären

Ob ein Angebot kostenlos ist und wer es nutzen kann, hängt vom Anbieter und dessen Zuständigkeit ab. Lassen Sie sich Kosten vor einer Beauftragung erklären. Eine Beratung zahlt Ihre Schulden nicht automatisch ab. Für Insolvenzbescheinigungen oder die Erhöhung des P-Konto-Freibetrags müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Lesen Sie ergänzend: P-Konto-Freibetrag erhöhen und Mahnung oder gerichtlicher

Mahnbescheid?

Ein Informationsangebot der Redaktion schuldnerberatungen.net. Keine individuelle Rechtsberatung. Korrekturhinweis senden.

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