Vorsicht: Die Fallstricke von Lohnabtretungen bei Ratenvereinbarungen

Wenn es darum geht, Schulden in Raten zu begleichen, erscheint eine Ratenzahlungsvereinbarung als eine praktikable Lösung. Doch birgt eine solche Abmachung oft versteckte Risiken in Form von Lohnabtretungen. Ein kritischer Blick auf das Kleingedruckte ist daher unerlässlich, bevor man seine Unterschrift setzt.

Vorsicht: Die Fallstricke von Lohnabtretungen bei Ratenvereinbarungen
Vorsicht: Die Fallstricke von Lohnabtretungen bei Ratenvereinbarungen

Kurz und bündig: Was Sie über Ratenzahlungsabkommen wissen sollten

Teilzahlungsvereinbarungen, auch bekannt als Rückzahlungsvergleiche, bieten Schuldnern eine Möglichkeit, finanzielle Verpflichtungen schrittweise zu erfüllen. Eine Lohnabtretung, die dabei oft impliziert wird, kann jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Besonders vorsichtig sollte man bei Vereinbarungen sein, die den Zugriff auf aktuelle und zukünftige Kontoguthaben einschließlich eingeräumter Kreditlinien gestatten.

Die Gefahren einer Lohnabtretung im Detail

Eine Lohnabtretung erlaubt es dem Inkassounternehmen, direkt und ohne gerichtlichen Beschluss, auf den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts zuzugreifen. Solch eine Klausel in einer Ratenzahlungsvereinbarung stellt ein erhebliches Risiko dar und sollte vermieden werden.

Schutzmaßnahmen für Ihr Bankkonto

Noch risikoreicher ist die Abtretung des Anspruchs auf das vorhandene und zukünftige Kontoguthaben samt Dispositionskredit. Ein solches Abkommen ermöglicht dem Inkassodienst, Ihr Konto unverzüglich zu leeren und darüber hinaus Ihren Dispositionskredit vollständig zu beanspruchen. Ein effektiver Schutz vor diesen Zugriffen ist nur durch die Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gegeben.

Zwischen Freiwilligkeit und Zwang: Die rechtlichen Feinheiten

Die Abtretung von Kontoguthaben ist keine Pfändung im eigentlichen Sinne, sondern eine freiwillige Abtretung. Hier besteht nicht die sonst übliche Frist von vier Wochen, um das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Ohne ein P-Konto ist selbst das Existenzminimum nicht vor Zugriffen sicher.

Was darf Inkasso nicht? – Umgang mit dem Inkassobrief


Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabtretung

Wie funktioniert eine Gehaltsabtretung?

Eine Gehaltsabtretung erfolgt durch einen Vertrag, bei dem der Schuldner einem Gläubiger das Recht einräumt, Zahlungen direkt vom Arbeitgeber des Schuldners zu erhalten. Dies geschieht oft im Rahmen von Schuldenregulierungen.

Ist der Arbeitgeber zur Lohnabtretung verpflichtet?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Lohnabtretung nachzukommen, sofern diese rechtlich wirksam vereinbart wurde und ihm vorliegt. Der Arbeitgeber handelt in diesem Fall nur als Mittler.

Wann ist ein Lohnabtretungsverbot unwirksam?

Ein Lohnabtretungsverbot ist unwirksam, wenn es gegen zwingendes Recht verstößt. Beispielsweise kann ein in den AGB eines Arbeitsvertrages festgelegtes Abtretungsverbot unwirksam sein, wenn es den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Wann ist eine Lohnabtretung wirksam?

Eine Lohnabtretung ist wirksam, wenn sie klar formuliert ist, beide Parteien zugestimmt haben und sie keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt. Sie muss schriftlich erfolgen und der Betrag der Abtretung muss bestimmbar sein.

Kann der Arbeitgeber eine Lohnabtretung ablehnen?

Der Arbeitgeber kann eine Lohnabtretung ablehnen, wenn sie nicht rechtswirksam ist oder der Arbeitgeber durch die Abtretung einen unverhältnismäßigen Aufwand hätte. Zudem gibt es geschützte Beträge, die nicht abgetreten werden dürfen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Abtretung?

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Abtretung sind die Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Bestimmbarkeit der abzutretenden Forderung und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Nichtüberschreitung von Pfändungsfreigrenzen.

Ähnliche Artikel

⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓


Schaltfläche "Zurück zum Anfang"