Schuldnerberatung Willich – Kontakt und Orientierung

Dieser ältere Verzeichniseintrag enthält Kontaktangaben zur Schuldnerberatung in Willich.

Aktualitätshinweis: Die folgenden lokalen Kontaktdaten sind noch nicht erneut anhand einer aktuellen Anbieterquelle bestätigt. Bitte prüfen Sie vor einem Besuch Adresse, Telefonnummer und Zuständigkeit beim Anbieter. Es besteht keine Zusage zu Kosten oder Wartezeiten.

Adresse der Schuldnerberatung Willich:

Schuldnerberatung Stadt WillichBeratung und Betreuung von überschuldeten Menschen in der Stadt WillichGießerallee 847877 Willich
Telefon: 0 21 54 – 81 97 97Fax: 0 21 54 – 81 97 97

E-Mail: Schuldnerberatung.Willich@awo-kreisviersen.de

AWO SchuldnerberatungsstelleBahnstr. 2847877 Willich
Telefon: 02154-819797

Wahlweise können Sie folgende kostenlose Schuldnerberatung per Telefon oder online nutzen.

Sorgen Telefon SchuldenBundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Telefon: 05651- 77 10 93

Schulden HelplineDie  Schulden Helpline ist ein Projekt der Schulnderhilfe Köln e.V.
Mitglied der Arbeiterwohlfahrt und gemeinnützig.Eine seriöse Telefonische Helpline für SchuldnerRufen Sie an und lassen Sie sich nur für 0,20 Cent pro Anruf (Mobil maximal 0,42 Cent pro Minute) bei Ihren dringendsten Fragen beraten!

Telefon: 0180 – 456 456 4

Sie können sich kostenlos online beraten lassen

Online BeratungSchulden NRW

Diese Seite ist keine Schuldnerberatung und kann ebenfalls nicht rechtliche Beratung zum Thema Schulden leisten. Doch finden Sie hier nützliche Informationen rund um das Thema Schulden und Verschuldung in NRW.

Schulden in NRW

Den ersten Kontakt vorbereiten

Fragen Sie vor einem Besuch nach einem Termin, der Zuständigkeit für Ihren Wohnort und möglichen Kosten. Nennen Sie dringende Probleme wie eine Kontopfändung, eine angekündigte Energiesperre oder gefährdete Mietzahlungen gleich beim ersten Kontakt. Eine kurzfristige Terminvergabe kann dieses Verzeichnis nicht zusagen.

  • Übersicht über Einkommen, Miete, Energie und weitere feste Ausgaben erstellen.
  • Gläubigerbriefe, Mahnungen und gerichtliche Schreiben mit Eingangsdatum sammeln.
  • Vorhandene Kontoauszüge
    und Nachweise über Sozialleistungen bereithalten.
  • Bei einem laufenden Gewerbe oder Immobilieneigentum ausdrücklich nachfragen, ob die Stelle helfen kann.

Kosten und passende Unterstützung klären

Ob ein Angebot kostenlos ist und wer es nutzen kann, hängt vom Anbieter und dessen Zuständigkeit ab. Lassen Sie sich Kosten vor einer Beauftragung erklären. Eine Beratung zahlt Ihre Schulden nicht automatisch ab. Für Insolvenzbescheinigungen oder die Erhöhung des P-Konto-Freibetrags müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Lesen Sie ergänzend: P-Konto-Freibetrag erhöhen und Mahnung oder gerichtlicher Mahnbescheid?

Ein Informationsangebot der Redaktion schuldnerberatungen.net. Keine individuelle Rechtsberatung. Korrekturhinweis senden.

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